Infos und Anmeldung zu unseren Feuerwerker-Lehrgängen


Wir bieten Staatlich anerkannte Lehrgänge für den Großfeuerwerker und Bühnen-Pyrotechniker

Voraussetzung zum Feuerwerker Lehrgang:
Bei Lehrgangsbeginn muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach § 34 (2) 1. SprengV vorliegen. Anderseitig erfolgt keine Teilnahme an den Lehrgängen!

Lehrgangsleitung: 
Herr Mario Erdenberger

 lehrgang@feuerwerker-verein.de

 Grundlehrgang

(Großfeuerwerker)

Lehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken.

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Lehrgang

(Bühnen- & Theaterpyrotechniker)

das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen


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Wiederholungslehrgang

(Großfeuerwerker sowie Bühnen- & Theaterpyrotechniker und Film- & Fernsehproduktionsstätten (SFX)

Für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 sowie eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.

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Alle Termine auf einem Blick.